10.911
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Versicherungsmakler/-vertreter im Kreis Oberhausen

Infos zu G.&P. Versicherungsmakler Detlef Stapper

G.&P. Versicherungsmakler Detlef Stapper

Marktstrasse 148
46045 Oberhausen


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Anzeige


Nordrhein-Westfalen


Jetzt als Versicherungsmakler/-vertreter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
46045 Oberhausen Altstadt-Mitte, Altstadt-Süd, Dümpten, Marienkirche, Schlad, Stadtmitte, Styrum
46047 Oberhausen Bermensfeld, Dümpten, Marienkirche, Neue Mitte, Schlad, Stadtmitte
46049 Oberhausen Alstaden-Ost, Alstaden-West, Altstadt-Mitte, Lirich-Nord, Lirich-Süd, Marienkirche, Stadtmitte
46117 Oberhausen Borbeck, Eisenheim, Heide, Osterfeld-Ost, Osterfeld-West, Stadtmitte, Sterkrade-Mitte
46119 Oberhausen Heide, Klosterhardt-Nord, Klosterhardt-Süd, Osterfeld-Ost, Osterfeld-West, Stadtmitte, Sterkrade-Mitte, Tackenberg
46145 Oberhausen Alsfeld, Klosterhardt-Nord, Königshardt, Osterfeld-West, Stadtmitte, Sterkrade-Mitte, Sterkrade-Nord, Tackenberg
46147 Oberhausen Alsfeld, Holten, Schmachtendorf, Sterkrade-Nord
46149 Oberhausen Alsfeld, Buschhausen, Schwarze Heide, Stadtmitte, Sterkrade-Mitte

Wussten Sie schon?

Oberhausen - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.