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Versicherungsmakler/-vertreter im Kreis Wolfenbüttel

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38162 Cremlingen Abbenrode, Cremlingen, Destedt, Gardessen, Hemkenrode, Hordorf, Klein Schöppenstedt, Schandelah, Schulenrode, Weddel
38170 Schöppenstedt Ampleben, Bansleben, Barnstorf, Berklingen, Eilum, Eitzum, Groß Dahlum, Groß Vahlberg, Klein Dahlum, Klein Vahlberg, Kneitlingen ...
38173 Sickte Apelnstedt, Dettum, Erkerode, Evessen, Gilzum, Hachum, Hötzum, Lucklum, Mönchevahlberg, Niedersickte, Obersickte ...
38271 Baddeckenstedt Baddeckenstedt, Binder, Groß Heere, Oelber am weißen Wege, Rhene, Wartjenstedt
38272 Burgdorf Berel, Burgdorf, Hohenassel, Nordassel, Westerlinde
38274 Elbe Groß Elbe, Gustedt, Klein Elbe
38275 Haverlah Haverlah, Steinlah
38300 Wolfenbüttel Juliusstadt, Linden, Stadtgebiet, Wendessen
38302 Wolfenbüttel Ahlum, Atzum, Juliusstadt, Salzdahlum, Stadtgebiet
38304 Wolfenbüttel Adersheim, Auguststadt, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Stadtgebiet
38312 Achim Achim, Bornum, Börßum, Cramme, Dorstadt, Groß Flöthe, Heiningen, Kalme, Klein Flöthe, Ohrum, Seinstedt
38315 Schladen Beuchte, Gielde, Hornburg, Isingerode, Schladen, Wehre, Werlaburgdorf
38319 Remlingen Groß Biewende, Klein Biewende, Remlingen
38321 Denkte Groß Denkte, Klein Denkte, Neindorf, Sottmar
38322 Hedeper Hedeper, Wetzleben
38324 Kissenbrück Hedwigsburg, Kissenbrück
38327 Semmenstedt Semmenstedt, Timmern
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Wolfenbüttel - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.