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Versicherungsmakler/-vertreter in Senftenberg, Lübbenau/Spreewald im Kreis Oberspreewald-Lausitz

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01945 Ruhland Arnsdorf, Biehlen, Frauendorf, Grünewald, Guteborn, Hermsdorf, Hohenbocka, Jannowitz, Kroppen, Lindenau, Lipsa ...
01968 Senftenberg Brieske, Großkoschen, Hörlitz, Kleinkoschen, Niemtsch, Sedlitz, Senftenberg
01979 Lauchhammer Grünewalde, Kostebrau, Lauchhammer
01983 Großräschen Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Großräschen, Saalhausen, Wormlage, Woschkow
01990 Ortrand Frauwalde, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Ortrand
01994 Schipkau Annahütte, Drochow, Meuro, Raststätte Freienhufen
03103 Neupetershain Bahnsdorf, Geisendorf, Lindchen, Lubochow, Neupetershain, Neupetershain Nord, Ressen
03205 Calau Bolschwitz, Bronkow, Buckow, Cabel, Calau, Craupe, Erlenau, Gollmitz, Groß Jehser, Groß Mehßow, Kalkwitz ...
03222 Lübbenau/Spreewald Bischdorf, Boblitz, Eisdorf, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Kittlitz, Klein Beuchow, Klein Klessow ...
03226 Vetschau Belten, Briesen, Dubrau, Gahlen, Göritz, Jehschen, Koßwig, Laasow, Lobendorf, Missen, Naundorf ...
03229 Altdöbern Altdöbern, Buchwäldchen, Chransdorf, Gosda, Muckwar, Peitzendorf, Pritzen, Ranzow, Reddern, Schöllnitz
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Oberspreewald-Lausitz - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.