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Versicherungsmakler/-vertreter in Mecklenburg-Vorpommern

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Versicherungsvertreter vs. Versicherungsmakler

Die beiden Berufsgruppen lassen sich unter dem Oberbegriff Versicherungsvermittler zusammenfassen. Der Versicherungsvertreter ist ein Handelsvertreter eines einzigen Anbieters (also einer Versicherung), der nur dessen Produkte anbietet. Der Vertreter ist vertraglich an das Versicherungsunternehmen gebunden und hat keinen unabhängigen Bereich. Nach den EU-Richtlinien werden bestimmte Mindestvoraussetzungen an den Versicherungsvertreter und die Qualität seines Beratungsgesprächs gestellt. Meistens agieren Versicherungsvertreter als selbständige Handelsvertreter nach § 84 HGB. Ein Versicherungsvertreter kennt in der Regel nur die Produkte seiner Versicherung genau, die Konkurrenzprodukte dagegen nicht.

Kompetente Beratung machen einen guten Versicherungsmakler aus.

Auch Bankangestellte arbeiten als Versicherungsvertreter im weiteren Sinn, da die Banken Rahmenverträge nur mit gewissen Versicherungsunternehmen haben. Bei einem Versicherungsvertreter wird sein Aufgabengebiet durch einen Agenturvertrag geregelt und durch Provisionsvereinbarungen ergänzt. Im Agenturvertrag werden Dinge geregelt wie die Büroräume beschaffen sein müssen, das Tätigkeitsgebiet (Gebiets- und/oder Bestandsschutz), Kostenzuschüsse für Büro- und Werbungskosten und die Frage nach der Ausschließlichkeit. Das Einkommen des Versicherungsvertreters setzt sich zusammen aus den Bestandsprovisionen bzw. Folgeprovisionen, der Abschlussprovision sowie eventuellen Zuschüssen, die die Agentur in der Anfangsphase zur Überbrückung gewährt.

Versicherungsmakler dagegen vermitteln Versicherungsverträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie werden als Kaufleute nach § 7 Abs.2 Ziffer 7 HGB bezeichnet und nach § 93 HGB als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind somit nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern können den für ihre Kunden günstigsten Vertrag bei verschiedenen Anbietern auswählen. Sie bieten daher eine umfassendere und neutralere Beratung.

Der Versicherungsmakler darf daher per Gesetz nicht gleichzeitig Makler und Versicherungsvertreter sein und muss eine kaufmännische Ausbildung nachweisen können. Dem Makler obliegt jedoch nicht nur der Abschluss einer passenden Versicherung für seinen Kunden, sondern er muss die Verträge immer wieder den geänderten Bedürfnissen seiner Klienten anpassen. Dafür haftet er gegenüber dem Versicherungsnehmer mittels einer Berufshaftpflichtversicherung.

Der Versicherungsmakler wird vom Kunden beauftragt und steht damit rechtlich auf der Seite des Kunden. Der Kunde schließt einen Maklervertrag mit dem Makler (Broker) und diesem obliegt eine Protokollierung seiner Beratertätigkeit. Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Berater, den man im Briefbogen durch Ausweis seiner Registriernummer bei der zuständigen IHK erkennt. Seine Provisionen erhält der Makler, wie der Vertreter, von den jeweiligen Versicherungen. Die Zusammenarbeit mit einem Makler bietet bessere Chancen auf günstige Versicherungen.