Wussten Sie schon?
Viele zukünftige Kunden einer Versicherung verlaufen sich auf der Suche nach Informationen in einem Dschungel aus Begrifflichkeiten und Fachausdrücken. So auch wenn es darum geht Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Berufsunfähigkeit ist demnach gegeben wenn ein Versicherter aus Krankheitsgründen oder Verletzungen mindestens drei Jahre lang nicht in der Lage ist in seinem ursprünglichen Beruf, oder in einem seinem Standard entsprechenden Arbeitsfeld, zu arbeiten. Erwerbsunfähigkeit hingegen bedeutet den Verlust der Eigenschaften mindestens drei Jahre lang, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Hier ist es nicht von Bedeutung wie sich der bisherige Arbeitsverlauf der betreffenden Person gestaltet oder inwiefern der Arbeitsmarkt weitere Möglichkeiten bietet oder nicht.