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Versicherungsmakler/-vertreter im Kreis Garmisch-Partenkirchen

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82418 Riegsee Aidling, Froschhausen, Guglhör, Hagen, Hechendorf, Hofheim, Höhlmühle, Leibersberg, Lothdorf, Murnau, Rieden ...
82433 Bad Kohlgrub Bad Kohlgrub, Gagers, Großenast, Grub, Guggenberg, Hinterkehr, Jägerhaus, Kraggenau, Linden, Obernau, Rochusfeld ...
82435 Bad Bayersoien Bad Bayersoien, Echelsbach, Findenau, Gschwend, Kirmesau, Lettigenbichel, Zum Grundbauer
82441 Ohlstadt Buchenried, Ohlstadt, Schwaiganger
82442 Saulgrub Altenau, Saulgrub, Wurmansau
82445 Schwaigen Grafenaschau, Schwaigen
82447 Spatzenhausen Spatzenhausen, Waltersberg
82449 Uffing Brand, Buch, Filzbauer, Grub, Guggenberg, Harberg, Hechenrain, Heimgarten, Höldern, Kalkofen, Kirnberg ...
82467 Garmisch-Partenkirchen Burgrain, Garmisch, Partenkirchen, Plattele, Wamberg
82475 Schneefernerhaus Schneefernerhaus
82481 Mittenwald Am Brunnstein, Am Ferchensee, Am Gletscherschliff, Am Horn, Am Luttensee, Am Quicken, Am Schmalensee, Am Seinsbach, Beim Gerber, Buckelwiesen, Lautersee ...
82487 Oberammergau Oberammergau, Sankt Gregor
82488 Ettal Ettal, Graswang, Linderhof
82490 Farchant Farchant, Mühldörfl
82491 Grainau Eibsee, Grainau, Hammersbach, Schmölz
82493 Elmau Elmau, Gerold, Klais, Kranzbach
82494 Krün Barmsee, Krün
82496 Oberau Buchwies, Oberau
82497 Unterammergau Kappel, Scherenau, Unterammergau
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Garmisch-Partenkirchen - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.