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Versicherungsmakler/-vertreter in Ainring, Bad Reichenhall im Kreis Berchtesgadener Land

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83317 Teisendorf , Achthal, Allerberg, Amersberg, Aschau, Babing, Beilehen, Berg, Braunsreut, Brunnmeister, Dandlhäusl ...
83364 Adligstadt Adligstadt, Atzlbach, Au, Bach, Fuchssteig, Gierstling, Graben, Grabenhäusl, Grub, Gschwend, Hinterleiten ...
83395 Ainring Ainring, Brodhausen, Eham, Hofham, Hub, Lohen, Obereichet, Untereichet, Wassermauth
83404 Ainring Abfalter, Adelstetten, Ainring, Altmutter, An der Straß, Au, Bach, Berg, Bicheln, Bruch, Buchreit ...
83410 Laufen Abtsee, Arzenpoint, Au, Au bei Stögen, Baumgartenöd, Berg, Biburg, Bubenberg, Daring, Daxmühle, Dorfen ...
83416 Saaldorf-Surheim Abtsdorf, Aich, Au, Berchtolding, Berg, Breitenloh, Brünnthal, Döderholzen, Gausburg, Gerspoint, Großgerstetten ...
83435 Bad Reichenhall Bad Reichenhall, Karlstein, Marzoll, Nonn
83451 Piding Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Piding, Pidingerau, Staufenbrücke, Urwies
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83458 Schneizlreuth Schneizlreuth, Weißbach
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83483 Bischofswiesen Bischofswiesen, Engedey, Loipl, Stanggaß, Strub, Winkl
83486 Blaueishütte Blaueishütte, Ramsau, Watzmannhaus, Wimbachgrieshütte, Wimbachschloß
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Berchtesgadener Land - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.