10.922
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Versicherungsmakler/-vertreter im Kreis Sankt Wendel

Infos zu Finanzberatung Meyer

Finanzberatung Meyer

Rilkestr. 29
66773 Schwalbach


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Anzeige


Saarland


Jetzt als Versicherungsmakler/-vertreter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
66606 St. Wendel Bliesen, Bubach, Dörrenbach, Hoof, Leitersweiler, Marth, Niederkirchen, Niederlinxweiler, Oberlinxweiler, Osterbrücken, Remmesweiler ...
66620 Nonnweiler Bierfeld, Braunshausen, Kastel, Nonnweiler, Otzenhausen, Primstal, Schwarzenbach, Sitzerath
66625 Nohfelden Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eiweiler, Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Nohfelden, Selbach, Sötern, Türkismühle ...
66629 Freisen Asweiler, Eitzweiler, Freisen, Grügelborn, Haupersweiler, Oberkirchen, Reitscheid, Schwarzerden
66636 Tholey Bergweiler, Hasborn-Dautweiler, Lindscheid, Neipel, Scheuern, Sotzweiler, Theley, Tholey, Überroth-Niederhofen
66640 Namborn Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Gehweiler, Heisterberg, Hirstein, Hofeld-Mauschbach, Namborn, Pinsweiler, Roschberg
66646 Marpingen Alsweiler, Berschweiler, Marpingen, Urexweiler
66649 Oberthal Gronig, Güdesweiler, Oberthal, Steinberg

Wussten Sie schon?

Sankt Wendel - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.