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Versicherungsmakler/-vertreter in Neuruppin, Wittstock/Dosse im Kreis Ostprignitz-Ruppin

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16816 Neuruppin Buskow, Neuruppin, Nietwerder
16818 Märkisch Linden Albertinenhof, Altfriesack, Basdorf, Braunsberg, Buchenhaus, Dabergotz, Darritz, Darsikow, Deutschhof, Dreibrück, Frankendorf ...
16827 Alt Ruppin Alt Ruppin, Krangen, Molchow, Zermützel, Zippelsförde
16831 Rheinsberg Berkholzofen, Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Rheinshagen, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen
16833 Fehrbellin Betzin, Brunne, Dechtow, Fehrbellin, Fredenhorst, Hakenberg, Karwesee, Königshorst, Lentzke, Linum, Lobeofsund ...
16835 Lindow (Mark) Banzendorf, Dierberg, Herzberg, Hindenberg, Keller, Klosterheide, Lindow (Mark), Rüthnick, Schönberg, Seebeck, Strubensee ...
16837 Alt Lutterow Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Heimland, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Repente, Wallitz
16866 Kyritz Barenthin, Beckenthin, Berlitt, Bork, Brüsenhagen, Bärensprung, Dannenwalde, Demerthin, Drewen, Döllen, Friedheim ...
16868 Wusterhausen Bantikow, Wusterhausen
16909 Wittstock/Dosse Babitz, Berlinchen, Biesen, Blandikow, Blesendorf, Christdorf, Dossow, Dranse, Fretzdorf, Freyenstein, Gadow ...
16928 Pritzwalk Alt Krüssow, Baek, Beveringen, Biesterholz, Birkenfelde, Blumenthal, Boddin, Breitenfeld, Brünkendorf, Buchholz, Buchhorst ...
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Ostprignitz-Ruppin - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.