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35305 Grünberg Beltershain, Grünberg, Göbelnrod, Harbach, Klein-Eichen, Lardenbach, Lehnheim, Lumda, Queckborn, Reinhardshain, Seenbrücke ...
35321 Laubach Altenhain, Freienseen, Gonterskirchen, Laubach, Lauter, Münster, Ruppertsburg, Röthges, Wetterfeld
35394 Gießen Gießen, Rödgen, Wieseck
35396 Gießen Gießen, Wieseck
35398 Gießen Allendorf, Gießen, Kleinlinden, Lützellinden
35410 Hungen Bellersheim, Hungen, Inheiden, Langd, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe ...
35415 Pohlheim Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim, Watzenborn-Steinberg
35418 Buseck Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen, Trohe
35423 Lich Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Eberstadt, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen
35428 Langgöns Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Langgöns, Niederkleen, Oberkleen
35435 Wettenberg Krofdorf-Gleiberg, Launsbach, Wißmar
35440 Linden Großen-Linden, Leihgestern
35444 Biebertal Fellingshausen, Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Rodheim-Bieber, Vetzberg
35447 Reiskirchen Bersrod, Burkhardsfelden, Ettingshausen, Hattenrod, Lindenstruth, Reiskirchen, Saasen, Winnerod
35452 Heuchelheim Heuchelheim, Kinzenbach
35457 Lollar Lollar, Odenhausen, Ruttershausen, Salzböden
35460 Staufenberg Daubringen, Mainzlar, Staufenberg, Treis
35463 Fernwald Albach, Annerod, Steinbach
35466 Rabenau Allertshausen, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Odenhausen, Rüddingshausen
35469 Allendorf Allendorf, Climbach, Nordeck, Winnen
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Gießen - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.