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Versicherungsmakler/-vertreter in Köthen, Bitterfeld-Wolfen im Kreis Anhalt-Bitterfeld

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06369 Arensdorf Arensdorf, Breesen, Cosa, Dohndorf, Elsdorf, Fernsdorf, Gahrendorf, Glauzig, Gnetsch, Großbadegast, Großwülknitz ...
06385 Aken Aken, Kühren, Mennewitz, Obselau, Susigke
06386 Kleinzerbst Bobbe, Chörau, Diebzig, Diesdorf, Dornbock, Drosa, Elsnigk, Fraßdorf, Frenz, Friedrichsdorf, Großpaschleben ...
06388 Baasdorf Baasdorf, Cattau, Edderitz, Gröbzig, Maasdorf, Pfaffendorf, Piethen, Werdershausen, Wieskau, Wörbzig
06766 Bitterfeld-Wolfen Bobbau, Reuden a d Fuhne, Rödgen, Thalheim, Wolfen, Zschepkau
06774 Muldestausee Brösa, Burgkemnitz, Friedersdorf, Gossa, Gröbern, Krina, Muldenstein, Mühlbeck, Plodda, Pouch, Rösa ...
06779 Raguhn-Jeßnitz Hoyersdorf, Lingenau, Marke, Möst, Niesau, Priorau, Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland, Tornau v d Heide
06780 Zörbig Cösitz, Großzöberitz, Göttnitz, Löberitz, Löbersdorf, Priesdorf, Prussendorf, Quetzdölsdorf, Rieda, Salzfurtkapelle, Schortewitz ...
06792 Sandersdorf Heideloh, Ramsin, Renneritz, Sandersdorf, Zscherndorf
06794 Glebitzsch Beyersdorf, Glebitzsch, Köckern
06800 Raguhn-Jeßnitz Altjeßnitz, Jeßnitz, Roßdorf
06809 Petersroda Petersroda, Roitzsch
39264 Bias Badetz, Badewitz, Bias, Bone, Bonitz, Bornum, Buhlendorf, Bärenthoren, Deetz, Dobritz, Dornburg ...
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Anhalt-Bitterfeld - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.