Datenschutzhinweise
Sie suchen einen Vertreter in Ihrer Nähe?
Einfach Ihre Postleitzahl eingeben:
Header Bild
Nur kurze Zeit - schnell Kostenfrei als Partner anmelden und Gebietsschutz für 1 PLZ sichern!

Versicherungsmakler/-vertreter im Kreis Elbe-Elster

Deutschland » Brandenburg » Elbe-Elster

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einem Experten für Versicherungen oder einer Agentur für Versicherungen zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Brandenburg kommen Sie zurück zur Kreisseite.

04916 - Ahlsdorf
Bernsdorf, Brandis, Dubro, Grassau, Herzberg, ...
04931 - Altenau
Fichtenberg, Kosilenzien, Langenrieth, Möglenz, ...
03253 - Arenzhain
Buchhain, Doberlug-Kirchhain, Dübrichen, ...
03246 - Babben
Crinitz, Gahro
04924 - Bad Liebenwerda
Beiersdorf, Beutersitz, Bönitz, Dobra, Domsdorf, ...
04895 - Bahnsdorf
Beyern, Brottewitz, Burxdorf, Falkenberg, ...
03238 - Betten
Dollenchen, Finsterwalde, Göllnitz, ...
04938 - Drasdo
Langennaundorf, Uebigau, Wiederau
04928 - Döllingen
Kahla, Plessa, Schraden
04910 - Elsterwerda
Kraupa
04936 - Freileben
Hillmersdorf, Hohenbucko, Kolochau, Körba, ...
04932 - Gröden
Großthiemig, Hirschfeld, Merzdorf, Röderland
04934 - Hohenleipisch
03249 - Sonnewalde




Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Versicherungen...


Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler Tipps

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen. 

_
zum Seitenanfang