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Organisationsformen in Deutschland

Datenschutzhinweise

In Deutschland wird die Organisation von Versicherungen per Gesetz genau geregelt. Danach dürfen Versicherungen nur in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet werden. Sparkassen und öffentliche Bausparkassen sind der Hauptvertriebsweg der Öffentlichen Versicherer. Die Öffentlichen Versicherer sind nämlich im Besitz der Sparkassen und Sparkassenverbände und gehören somit zur Sparkassen-Finanzgruppe. Als Rechtsform wählen diese Unternehmen meist die Form der Aktiengesellschaft, während die traditionelle Rechtsform die des öffentlichen Rechts war.

Ihren Ursprung hat diese Versicherungsform im 18. Jahrhundert. Es gab zahlreiche Fusionen und viele Versicherungen waren im Bereich der Feuerversicherung mit einem Monopol ausgestattet. Allerdings wurden diese Monopolstellungen 1994 aufgrund von Einwänden der Europäischen Union abgeschafft. Zu diesen Versicherern zählen beispielsweise die Versicherungskammer Bayern, die Provinzial NordWest, die SV Sparkassen Versicherung, die Provinzial Rheinland, die Sparkassen-Versicherung Sachsen, die Öffentliche Versicherung Bremen und viele mehr.

Weiterhin gibt es im Versicherungsgeschäft die so genannte Spartentrennung, dass heißt, Bereiche wie Schadens-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen müssen jeweils von einer rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaft betrieben werden.

Damit man als Versicherer in möglichst vielen Sparten tätig sein kann, kommt es zur Bildung von Konzernen. So können alle Versicherungsverträge angeboten werden. Der Kunde kann bei einem Unternehmen mehrere Versicherungen abschließen, erwirbt aber tatsächlich Verträge bei unterschiedlichen rechtlich selbständigen Versicherungsunternehmen.

Die Interessen der privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen in Deutschland werden durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wahrgenommen.


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