In Deutschland wird die Organisation von Versicherungen per Gesetz genau geregelt. Danach dürfen Versicherungen nur in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet werden. Sparkassen und öffentliche Bausparkassen sind der Hauptvertriebsweg der Öffentlichen Versicherer. Die Öffentlichen Versicherer sind nämlich im Besitz der Sparkassen und Sparkassenverbände und gehören somit zur Sparkassen-Finanzgruppe. Als Rechtsform wählen diese Unternehmen meist die Form der Aktiengesellschaft, während die traditionelle Rechtsform die des öffentlichen Rechts war. Ihren Ursprung hat diese Versicherungsform im 18. Jahrhundert. Es gab zahlreiche Fusionen und viele Versicherungen waren im Bereich der Feuerversicherung mit einem Monopol ausgestattet. Allerdings wurden diese Monopolstellungen 1994 aufgrund von Einwänden der Europäischen Union abgeschafft. Zu diesen Versicherern zählen beispielsweise die Versicherungskammer Bayern, die Provinzial NordWest, die SV Sparkassen Versicherung, die Provinzial Rheinland, die Sparkassen-Versicherung Sachsen, die Öffentliche Versicherung Bremen und viele mehr. Weiterhin gibt es im Versicherungsgeschäft die so genannte Spartentrennung, dass heißt, Bereiche wie Schadens-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen müssen jeweils von einer rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaft betrieben werden. Damit man als Versicherer in möglichst vielen Sparten tätig sein kann, kommt es zur Bildung von Konzernen. So können alle ...
Heute kann man sich gegen fast alles versichern. Man unterteilt die Versicherungen in verschiedene Arten:Versicherungen für das Alter und zur Vorsorge. Darunter fallen Ausbildungsversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondspolicen mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, Investmentpolicen, Kapitalaufbaupläne, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen und Sterbeversicherungen. Den nächsten großen Bereich bilden die Krankenversicherungen: Au-Pair Krankenversicherung, ...
Die beiden Berufsgruppen lassen sich unter dem Oberbegriff Versicherungsvermittler zusammenfassen. Der Versicherungsvertreter ist ein Handelsvertreter eines einzigen Anbieters (also einer Versicherung), der nur dessen Produkte anbietet. Der ...