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Versicherungsmakler/-vertreter in Verden, Achim im Kreis Verden

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27283 Verden Borstel, Dauelsen, Döhlbergen, Eitze, Groß Hutbergen, Hönisch, Klein Hutbergen, Scharnhorst, Verden, Walle
27299 Langwedel Daverden, Etelsen, Haberloh, Holtebüttel, Langwedel, Völkersen
27308 Kirchlinteln Armsen, Bendingbostel, Brunsbrock, Heins, Hohenaverbergen, Holtum(Geest), Ihlden, Kirchlinteln, Kreepen, Kükenmoor, Luttum ...
27313 Dörverden Ahnebergen, Barme, Barnstedt, Borstel, Diensthop, Dörverden, Hülsen, Stedebergen, Wahnebergen, Westen
27321 Thedinghausen Ahsen, Bahlum, Beppen, Dibbersen, Donnerstedt, Eißel, Emtinghausen, Holtorf, Horstedt, Lunsen, Morsum ...
27337 Blender Amedorf, Blender, Einste, Hiddestorf, Holtum Marsch, Intschede, Oiste, Ritzenbergen
27339 Riede Felde, Riede
28832 Achim Achim, Baden, Badenermoor, Bierden, Bollen, Borstel, Embsen, Uesen, Uphusen
28870 Ottersberg Allerdorf, Bahnhof, Benkel, Campe, Ebbensiek, Eckstever, Fischerhude, Giersdorf, Grasdorf, Hintzendorf, Mitteldorf ...
28876 Oyten Bassen, Bassen-Brillkamp, Bockhorst, Lindheim, Meyerdamm, Oyten, Oyterdamm, Sagehorn, Schaphusen, Tüchten
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Verden - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.