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Versicherungsmakler/-vertreter in Rheinböllen, Boppard im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

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55432 Niederburg Damscheid, Niederburg
55469 Simmern Altweidelbach, Belgweiler, Bergenhausen, Birkenhof, Budenbach, Heidehof, Holzbach, Horn, Klosterkumbd, Mutterschied, Nannhausen ...
55471 Tiefenbach Biebern, Fronhofen, Keidelheim, Külz, Kümbdchen, Neuerkirch, Ravengiersburg, Reich, Sargenroth, Tiefenbach, Wüschheim
55481 Dillendorf Dillendorf, Hecken, Kirchberg, Kludenbach, Lindenschied, Maitzborn, Metzenhausen, Nieder Kostenz, Ober Kostenz, Reckershausen, Rödern ...
55487 Sohren Dill, Laufersweiler, Niedersohren, Sohren, Sohrschied
55490 Gemünden Gehlweiler, Gemünden, Henau, Mengerschied, Rohrbach, Wildburg, Woppenroth
55491 Büchenbeuren Büchenbeuren, Niederweiler, Scheid, Wahlenau
55494 Rheinböllen Benzweiler, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen, Mörschbach, Rheinböllen, Wahlbach
55497 Schnorbach Ellern, Schnorbach
56154 Boppard Bad Salzig, Boppard, Buchenau, Buchholz, Herschwiesen, Hirzenach, Holzfeld, Hübingen, Oppenhausen, Rheinbay, Udenhausen ...
56281 Emmelshausen Dörth, Emmelshausen, Hungenroth, Karbach, Schwall
56291 Leiningen Badenhard, Bickenbach, Birkheim, Hausbay, Kehlenmühle, Kisselbach, Laudert, Leiningen, Lingerhahn, Maisborn, Mühlpfad ...
56329 Sankt Goar Biebernheim, Fellen, Gründelbach, St Goar, Werlau
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Rhein-Hunsrück-Kreis - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.