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Versicherungsmakler/-vertreter in Hameln, Bad Pyrmont im Kreis Hameln-Pyrmont

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31020 Salzhemmendorf Ahrenfeld, Benstorf, Hemmendorf, Lauenstein, Levedagsen, Ockensen, Oldendorf, Osterwald, Salzhemmendorf, Thüste, Wallensen
31785 Hameln Am Schöt, Gewerbegebiet Süd, Güterbahnhof, Innenstadt, Klütviertel, Nordstadt, Südstadt
31787 Hameln Aerzen, Am Schöt, Am Wehl, Basberg, Bismarckturm, Finkenborn, Friedrichswald, Halvestorf, Haverbeck, Heisenküche, Helpensen ...
31789 Hameln Afferde, Galgenberg, Gewerbegebiet Süd, Hastenbeck, Hilligsfeld, Innenstadt, Klein Berkel, Klütsüdhang, Klütviertel, Marienthal, Rohrsen ...
31812 Bad Pyrmont Baarsen, Bad Pyrmont, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Kleinenberg, Löwensen, Neersen, Thal
31840 Hessisch Oldendorf Barksen, Bensen, Fischbeck, Friedrichsburg, Friedrichshagen, Fuhlen, Großenwieden, Haddessen, Hemeringen, Hessisch Oldendorf, Heßlingen ...
31848 Bad Münder Bad Münder, Bakede, Beber, Brullsen, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Flegessen, Hachmühlen, Hamelspringe, Hasperde ...
31855 Aerzen Aerzen, Dehmke, Dehmkerbrock, Egge, Flakenholz, Gellersen, Grießem, Groß Berkel, Grupenhagen, Herkendorf, Königsförde ...
31860 Emmerthal Amelgatzen, Bessinghausen, Brockensen, Börry, Deitlevsen, Emmern, Esperde, Frenke, Grohnde, Hagenohsen, Hajen ...
31863 Coppenbrügge Behrensen, Bessingen, Bisperode, Brünnighausen, Bäntorf, Coppenbrügge, Diedersen, Dörpe, Harderode, Herkensen, Hohnsen ...
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Hameln-Pyrmont - Welche Versicherung zahlt der Arbeitgeber?

Versicherung / Versicherungsmakler

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die Krankenversicherung eingeführt. Kaum vorstellbar wie revolutionär dieser Gedanken zu dieser Zeit gewesen sein muss, während der heute vollkommene Selbstverständlichkeit beinhaltet. Das System in Deutschland sieht vor das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten der Versicherung teilen. Dies gilt für die Arbeitslosenversicherung, welche den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit schützt und auch für die Pflegeversicherung, welche im Pflegefall für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt. Auch die Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einspringt und Teilkosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und die Rentenversicherung zum Zweck der Altersvorsorge sind hierzu zu zählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass Arbeitgeber und -nehmer diese Beträge zu gleichen Teilen zahlen müssen. Für die Unfallversicherung hingegen muss der Arbeitgeber alleine aufkommen.